Montag, 25. März 2019

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht...

... außer er kommt als "Flüchtling" nach Deutschland.







Tatsächlich gibt es eine Strafbarkeitslücke im deutschen Asylrecht, wonach Falschangaben über Identität, Herkunft, Geburtsdatum usw. im Asylverfahren nicht strafbar sind.

Jeder, der nach Deutschland will, kann sich also auf den Weg machen, dem hochqualifizierten und extrem erfahrenen Beamten erzählen, was man will und der Weg ist frei für's Asylverfahren.

Also genaugenommen kann man nicht erzählen, was man will, sondern man muss schon eine Herkunft aus einem Repertoire bestimmter Staaten herbeilügen, dann am besten noch eine Minderjährigkeit angeben (auch kräftiger Bartwuchs und muskulöser Körperbau erzeugen bei einem deutschen Beamten keine Zweifel) und dazu eine herzzerreissende Geschichte von Flucht vor Krieg und Armut erzählen und zack... die PIN für die Geldkarte ist erzeugt. 

Natürlich unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung. Soviel Rechtsstaat muss schon sein.

Dass es überhaupt dazu kommen kann, dass das Lügen in einem offiziellen staatlichen Verfahren straflos bleibt, ist schon so absurd, dass man gar nicht glauben möchte, dass man da von Deutschland redet.

Aber immerhin: den deutschen Justizministern und (natürlich!) Justizministerinnen ist bereits 2017 aufgefallen, dass es diese Strafbarkeitslücke gibt.

Innenministerkonferenz Nov 2017 zu Strafbarkeitslücke





Da haben die zuständigen Politiker also im Jahr 2017 festgestellt, dass es da ein Problem gibt und siehe da, kaum... nein, nicht siehe da und nicht kaum. Wir schreiben das Jahr 2019 und nichts ist passiert.

Lügen nicht strafbar - für "Flüchtlinge"

Zitat: 


"Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab. Eine Neuregelung tauchte zuletzt auch nicht bei der Änderung des Asylgesetzes auf, die im Dezember in Kraft getreten ist."


Da haben die Damen und Herren also seit 2017 in verschiedenen Runden zusammengesessen und gerätselt und beraten, ob es nun strafbar ist, den deutschen Steuerzahler zu belügen und sich damit Leistungen zu erschleichen und wie man das denn beseitigen könnte und eineinhalb Jahre später kann noch immer jeder, der will, nach Deutschland einreisen und... siehe oben.

Ein Blick in die Abgabenordnung hätte geholfen. Da gibt es viele Beispiele, dass es strafbar ist, den deutschen Steuerzahler zu belügen, aber halt... das gilt ja nur für Deutsche und ihre vom treusorgenden und wohlmeinenden und sorgfältig wirtschaftenden Staat unter Gewaltandrohung eingezogenen Einkünfte.

Oder man schaue sich nur die vielen Antragsformulare an, die ein Deutscher so bei Bedarf ausfüllen kann. Es wird sich kaum ein Antragsformular finden, sei es für Sozialhilfe, BAföG oder Kindergeld, in dem nicht darauf hingewiesen wird, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen sind und bei Falschangaben kein Anspruch besteht. Und wenn nicht im Formular, dann findet sich der Hinweis sicher in den vielen Durchführungsverordnungen zu den vielen Gesetzen, in denen sich der deutsche Steuern- und Abgabenknecht sich keinesfalls verlaufen darf.

Aber Lügen beim Beantragen von Asyl und begleitenden staatlichen, nicht unerheblichen Leistungen - kein Problem!

Besser lässt sich die Verachtung der deutschen Politik für die Bürger dieses Landes nicht zum Ausdruck bringen als allein dadurch, dass dieser unglaubliche Zustand bis heute anhält.

Aber viele Deutsche mögen ganz offensichtlich diese Verarsche und Bevormundung von oben.






Sonntag, 24. März 2019

Das hält doch keiner aus...

Linke müssen irgendwann durchdrehen! 

Da stellen sie sich jahrelang schützend vor die armen Moslems, die sich doch nur bei uns friedlich integrieren wollen und dann zeigen die denen den Finger, wenn ihnen die linke, schwachsinnige Ideologie auf den Strich, also gegen die Religion geht.




Und dann können sie die Moslems nicht mal als homophob beschimpfen, so wie sie es mit weißen Familien gemacht hätten, die gegen den LGBT-Quatsch protestiert hätten. Denn Moslems kritisiert man nun mal nicht als strammer Linker.

Was macht man also? Man knickt ein und gibt nach und sucht verzweifelt nach Auswegen aus dem ideologischen Dilemma.

Ein Teufelskreis... 😄





Mittwoch, 20. März 2019

Greta for everything!

Nach dem Vorschlag, die Schulschwänzerin Greta Thunberg solle den Nobelpreis bekommen, wird ihr nun auch die Goldene Kamera verliehen.

Recht so. Obama hat den Friedensnobelpreis für nichts bekommen, da kann ihn auch die "Klima-Irre" aus Schweden bekommen. Auch für nichts.

Da ist die Goldene Kamera dann nur folgerichtig, schließlich hat sie noch nie einen Film gedreht oder in einem mitgespielt.

Noch logischer und realitätsnaher wäre allerdings die Goldene Himbeere für ihre Hauptrolle in der Kategorie "Schlechtester Horrorfilm".

Aber wo wir dann so schön beim Preise verschenken sind: ich bin dafür, dass Greta auch "Germanys Next Top-Model" wird, oder zumindest die nächste Bachelorette.




Das wäre nicht nur ein Zeichen für Klimaschutz, sondern auch eines für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Räumt doch Greta mit dem sexistischen Vorurteil auf, dass alle Schwedinnen hübsche und reizvolle Weiber sind. 

Und Greta zeigt uns auch, dass auch hässliche, behinderte Mädchen schön sein können, wenn sie etwas für die Welt tun.

Man könnte sie auch ehrenhalber zum Fußball-Weltmeister ernennen. Bei den Männern und Frauen!

Oder Formel 1-Weltmeister. Die könnten mit ihrem Krach und dem Benzin sowieso mal eine Portion Klimaschutz vertragen.

Aber eigentlich ist das alles nicht groß genug für Klein-Greta, deswegen:

Greta for president!

Skâl!



Sonntag, 3. März 2019

Deutschland im Öko-Irsinn

Es ist schon viel geschrieben und geredet worden über die angebliche Katastrophe, die sich aufgrund der Überschreitung von absurden Grenzwerten täglich auf unseren Straßen abspielen soll. Tausende Tote, Millionen leidende Asthmatiker, Alte und Kinder usw...

Und alles wegen 40 µg/qm Stickoxiden.

Dabei gibt es in dieser Angelegenheit so viele haarsträubende Beispiele, die zeigen, dass dieser Grenzwert zum einen völlig realitätsfremd ist und zum anderen die entsprechenden Messungen in Deutschland derart durchgeführt werden, dass eine Steigerung der Messmethoden nur noch darin bestehen könnte, das Messgerät direkt in den Auspuff der Autos zu stecken.

Zwei weitere Beispiele gab es letztens in der Auto-BILD, immerhin Deutschlands größte Zeitschrift für Autofahrer und damit ein gewaltiges Sprachrohr, quasi die Lobby der Autofahrer.

Im Editorial berichtete der Chefredakteur von einem Leserbrief eines Prof. Jochen Winkler aus Kerpen. Dieser schreibt:

"Stellen Sie sich einen Tunnel vor: 10 Kilometer lang, 20 Meter breit, 4 Meter hoch. Volumen: 800.000 Kubikmeter. (...) Wenn man diesen Tunnel auf beiden Seiten verschließt, in ihm ein Kilogramm Holzpellets der Klasse B nach DIN 17 225-2 mit einem Gewichtsprozent Stickstoff verbrennt und das entstehende NO2 gleich verteilt, dann ist der Grenzwert im ganzen Tunnel überschritten. Er beträgt 41,08 NO2 µg/qm.
Niemand mit klarem Verstand wird sich vorstellen können, dass durch die Verbrennung von einem Kilogramm Holzpellets (die übrigens zum Heizen von Umweltbundesamt empfohlen werden) in einem zehn Kilometer langen Tunnel mit vier Fahrspuren eine für Menschen gesundheitsschädigende NO2-Konzentration entstehen kann. (...) Der Grenzwert ist völlig idiotisch."






Und genau dieser Grenzwert gilt an Straßen unter freiem Himmel, an denen permanent eine Durchmischung der Luft erfolgt und an der sich kein Mensch länger als nötig aufhält. Bauarbeiter mal ausgenommen, aber dort, wo sich Bauarbeiter während der Arbeit aufhalten, ist die Stickoxid-Konzentration kaum noch noch messbar.

Dieser Grenzwert sei auch so niedrig, weil er auch für Kranke (Asthma), Alte und Kinder gilt. Ja, und für genau dieselben Kranken, Alten und Kinder gilt ein Grenzwert von 60 µg in geschlossenen Räumen.

Wo halten sich Asthmatiker, Alte und Kinder wohl die meiste Zeit des Tages auf? In geschlossenen Räumen. Wenn also ein Asthmatiker 8 Stunden im Büro sitzt oder ein Rentner in seiner Wohnung oder ein Kind 6 Stunden in der Kita, dann sind ihnen 60µg angeblich zumutbar. Sobald sie aber für ein paar Minuten an die frische Luft gehen, um zum Beispiel zum Supermarkt zu laufen oder zum Park, in dem sie Enten füttern oder zum Kita-Ausflug ins Museum, dann schweben sie plötzlich alle in Lebensgefahr. Im Supermarkt und im Museum dürfen es dann aber wieder 41-59 mg sein, bei denen nichts passiert.

Im Park dagegen, wo der arme Rentner sitzt, sind nur 40 µg erlaubt. Zum Glück für den Rentner kann man in Parks, die im Regelfall etwas weiter entfernt von Hauptverkehrsstraßen liegen, die Stickoxid-Konzentration kaum noch messen.

In einem längeren Artikel in derselben Ausgabe der Auto-BILD wird von einem Baurechts-Anwalt (Dr. Matthias Götte) berichtet, der sich die Schadstoffmessungen zum juristischen Hobby gemacht hat. Er war auf Einladung des Verkehrsministeriums auch Redner beim Verkehrsgerichtstag in Goslar im März 2018 und trug dort seine Einwände vor. Er sitzt in einem speziellen Arbeitskreis, der Vorschläge an den Gesetzgeber ausarbeitet.






Er kritisiert vor allem die unklaren Formulierungen in der entsprechenden 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. 

Beispiel: Messstationen sollen höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt stehen. Höchstens 10 Meter können also auch 10 Zentimeter sein. 

Anderes Beispiel: der Abstand der Messstation von Gebäuden. Laut Richtlinie sollen es "einige Meter" sein. Wieviel sind denn einige Meter?

Und diese unklaren Formulierungen, verbunden mit dem ideologischen Übereifer vieler grüner Lokalpolitiker sorgen dann eben für Messstationen wie die berühmte am Stuttgarter Neckartor, die direkt am Straßenrand und dazu noch an einer Häuserecke steht. Also dort, wo sich fast nie ein Mensch aufhält. Es wird also eine Messung durchgeführt an einer Stelle, an der Menschen im Prinzip nicht gefährdet sind. Und diese Messung sorgt dann für Fahrverbote in der schwäbischen Landeshauptstadt. Unfassbar!

Eine andere Vorgabe für Messstationen ist der Umkreis um die Station, in der die Luft frei strömen muss.

2008 gab es eine EU-Richtlinie, in der stand, dass dieser Umkreis 270 Grad betragen muss. Übereifrige deutsche Behörden haben diese Richtlinie dann in deutsches Recht übergeleitet und ins Gesetz geschrieben, dass es 270 "oder 180 Grad" sein sollen. Sie haben den Umkreis also eingeschränkt, das heißt, man darf die Messstationen jetzt auch an Plätze stellen, die halbseitig von Gebäuden umschlossen sind. Also wo die Luft schwerer durchmischt wird.

Und wahrscheinlich durch politische Lobbyarbeit ist diese deutsche Besonderheit dann 2015 in einer EU-Verordnung gelandet, die direkt geltendes Recht in der EU ist. So geht die Umsetzung grüner Ideologie!

Und dass es nur darum geht, und nicht um die Gesundheit der Menschen oder gar um wissenschaftliche Fakten, zeigt eine andere absurde Diskussion. Und zwar die um Heizpellets.  Die wurden vor einigen Jahren noch ob ihrer Nachhaltigkeit gefeiert und ausgezeichnet. 2014 auch von der sogenannten Deutschen Umwelthilfe, diesem Abmahnverein, der es sich zum Geschäftsmodell gemacht hat, die Leute zu verklagen, auf deren Kosten er lebt, die Steuerzahler. Diese DUH will jetzt gegen Heizpellets klagen, weil sie zu viel Feinstaub erzeugen.

Und so wird es weitergehen. Auch die jetzt gefeierten E-Autos werden nach dem Ende des Verbrennungsmotors ins Visier geraten. Denn auch sie haben ihre "dunkle Seite". Und am Ende steht das Aus für die individuelle Mobilität. Dann fahren die Werktätigen wieder im Einheitsbus zur Arbeit und nach Hause und im Zug oder Flixbus in den Urlaub. Und dann haben wir wieder den sozialistischen Einheitsbrei, von dem die Linken dieser Welt träumen. Garniert mit einem grünen Tupfer. 

Und rot und grün ergibt übrigens braun.