Montag, 25. März 2019

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht...

... außer er kommt als "Flüchtling" nach Deutschland.







Tatsächlich gibt es eine Strafbarkeitslücke im deutschen Asylrecht, wonach Falschangaben über Identität, Herkunft, Geburtsdatum usw. im Asylverfahren nicht strafbar sind.

Jeder, der nach Deutschland will, kann sich also auf den Weg machen, dem hochqualifizierten und extrem erfahrenen Beamten erzählen, was man will und der Weg ist frei für's Asylverfahren.

Also genaugenommen kann man nicht erzählen, was man will, sondern man muss schon eine Herkunft aus einem Repertoire bestimmter Staaten herbeilügen, dann am besten noch eine Minderjährigkeit angeben (auch kräftiger Bartwuchs und muskulöser Körperbau erzeugen bei einem deutschen Beamten keine Zweifel) und dazu eine herzzerreissende Geschichte von Flucht vor Krieg und Armut erzählen und zack... die PIN für die Geldkarte ist erzeugt. 

Natürlich unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung. Soviel Rechtsstaat muss schon sein.

Dass es überhaupt dazu kommen kann, dass das Lügen in einem offiziellen staatlichen Verfahren straflos bleibt, ist schon so absurd, dass man gar nicht glauben möchte, dass man da von Deutschland redet.

Aber immerhin: den deutschen Justizministern und (natürlich!) Justizministerinnen ist bereits 2017 aufgefallen, dass es diese Strafbarkeitslücke gibt.

Innenministerkonferenz Nov 2017 zu Strafbarkeitslücke





Da haben die zuständigen Politiker also im Jahr 2017 festgestellt, dass es da ein Problem gibt und siehe da, kaum... nein, nicht siehe da und nicht kaum. Wir schreiben das Jahr 2019 und nichts ist passiert.

Lügen nicht strafbar - für "Flüchtlinge"

Zitat: 


"Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab. Eine Neuregelung tauchte zuletzt auch nicht bei der Änderung des Asylgesetzes auf, die im Dezember in Kraft getreten ist."


Da haben die Damen und Herren also seit 2017 in verschiedenen Runden zusammengesessen und gerätselt und beraten, ob es nun strafbar ist, den deutschen Steuerzahler zu belügen und sich damit Leistungen zu erschleichen und wie man das denn beseitigen könnte und eineinhalb Jahre später kann noch immer jeder, der will, nach Deutschland einreisen und... siehe oben.

Ein Blick in die Abgabenordnung hätte geholfen. Da gibt es viele Beispiele, dass es strafbar ist, den deutschen Steuerzahler zu belügen, aber halt... das gilt ja nur für Deutsche und ihre vom treusorgenden und wohlmeinenden und sorgfältig wirtschaftenden Staat unter Gewaltandrohung eingezogenen Einkünfte.

Oder man schaue sich nur die vielen Antragsformulare an, die ein Deutscher so bei Bedarf ausfüllen kann. Es wird sich kaum ein Antragsformular finden, sei es für Sozialhilfe, BAföG oder Kindergeld, in dem nicht darauf hingewiesen wird, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen sind und bei Falschangaben kein Anspruch besteht. Und wenn nicht im Formular, dann findet sich der Hinweis sicher in den vielen Durchführungsverordnungen zu den vielen Gesetzen, in denen sich der deutsche Steuern- und Abgabenknecht sich keinesfalls verlaufen darf.

Aber Lügen beim Beantragen von Asyl und begleitenden staatlichen, nicht unerheblichen Leistungen - kein Problem!

Besser lässt sich die Verachtung der deutschen Politik für die Bürger dieses Landes nicht zum Ausdruck bringen als allein dadurch, dass dieser unglaubliche Zustand bis heute anhält.

Aber viele Deutsche mögen ganz offensichtlich diese Verarsche und Bevormundung von oben.






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