Freitag, 15. November 2019

Ruhe bitte! Auch bei Abschiebungen gilt Nachtruhe.

Die Berliner Polizei muss sich bei Abschiebungen ab sofort an die Nachtruhe halten. Zwischen 21 und 6 Uhr darf nicht abgeschoben werden.




(Symbolbild)


Keine Abschiebung während der Nachtruhe

Richtig so! Der Schlaf ist gerade für Asylbewerber wichtig, müssen sie sich doch von einem anstrengenden Tagwerk erholen.

Aber das reicht noch nicht!

Nachtruhe ist ja gut und schön, aber was ist mit dem Frühstück?

Es kann ja wohl nicht sein, dass ein abgelehnter Asylbewerber ohne kräftiges Frühstück in einen Abschiebeflieger gesetzt wird und dort auf den üblichen Müsliriegel und Kaffee der Fluggesellschaft angewiesen ist. Eventuell sogar noch kostenpflichtig.

Und wenn morgens halb zehn in Deutschland ein jeder sein Knoppers zu sich nimmt, dann muss das auch für Asylanten gelten.

Aber da geht noch mehr Grundrechteschutz!

In Deutschland gibt es ja wohl noch so etwas wie eine Mittagsruhe! Also ist abschieben zwischen 12 und 15 Uhr ja wohl auch tabu!

Und was ist mit Kaffee und Kuchen? 15 bis 17 Uhr wird wohl niemand ernsthaft einen Kameruner von seiner Schwarzwälder Kirschtorte wegreißen wollen.

Und Abendbrot? Zwischen 18 und 21 Uhr wird gegessen! Und dann ist Nachtruhe!

Abschiebungen sind also verfassungsgemäß nur noch zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 17 und 18 Uhr möglich.

Soviel Menschenrecht muss sein.

Und natürlich nicht am Wochenende, an Feiertagen (also auch im Ramadan) und natürlich wenn sich der Asylant krank meldet. Flugangst ist ja auch eine anerkannte Krankheit, oder?

Um ganz sicher zu gehen, sollte man die Polizei anweisen, zu den oben genannten Zeiten erst gar nicht tätig zu werden. Dann kann wirklich gar nichts schief gehen. Eine dann noch erfolgreiche Abschiebung (also wenn der Asylant schlicht zu blöd ist, sich zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 17 und 18 Uhr zu verstecken) sollte verfassungsgemäß unbedenklich sein.

Natürlich sollte das Tätigkeitsverbot für die Polizei zu den genannten Zeiten nur für Asylbewerberheime und Asylanten gelten.

Falschparker und Geschwindigkeitsübertreter können zu diesen Zeiten natürlich weiter verfolgt werden. Der Bürger soll ja das Gefühl haben, dass etwas für seine Sicherheit getan wird.

Eine Möglichkeit wäre zudem, Polizisten zu Steuerexperten weiterzubilden, so dass sie in den Zeiten, in denen Asylbewerber nicht belästigt werden dürfen, den Finanzbeamten beim Aufspüren von Steuerhinterziehern behilflich sein können. Amtshilfe quasi. Von einer Effizienzerhöhung der Verwaltung profitiert der Bürger ja schließlich auch.

Die dann zusätzlich eingetriebenen Steuern können zur Verbesserung der Wohnsituation in den Asylbewerberheimen eingesetzt werden.

Oder man gibt den Drogendealern im Görlitzer Park einen Zuschuss, wenn sie nicht genug Geld verdienen. Die wären dann sowas wie Aufstocker.

Ich bin sicher, die Berliner Politik lässt sich noch so einiges einfallen, was in diese Richtung gehen wird.




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