Mittwoch, 18. Mai 2022

Air Deutschland

Nicht nur die sog. Verteidigungsministerin dieses Landes nutzt regelmäßig und gern den Flugservice der Regierung, auch die von jeder politischen Einflussnahme unabhängigen und über jede Befangenheit erhabenen Richter des BVerfG stehen auf der Passagierliste.

Zum Kanzlerdinner am 30.06. des vergangenen Jahres flog die ehrenwerte Richterschar mit Hilfe der Flugbereitschaft der Regierung.

Interessant die Begründung:




Hier übrigens das Infektionsgeschehen in Deutschland um den 30.06.2021 herum.




Damals gab es also etwa 600 neue sog. "Covid-Infektionen" am Tag in Deutschland. Da kann man wirklich gar nicht vorsichtig genug sein. Schließlich reden wir ja von den Bewahrern der Verfassung. Wer soll denn dieses Land vor der übergriffigen Regierung beschützen, wenn die sich mit Corona "infizieren"? Nicht auszudenken, dieser Verlust an Rechtsstaatlichkeit!

Wieso eigentlich hat die ehrenwerte Gesellschaft nicht den Zug genommen oder einen Bus gemietet? 

Das wäre viel besser für's Klima gewesen und die "Infektionsgefahr" wäre auch nicht so groß in einem gemeinsamen Zug-Abteil oder einem Charter-Reisebus. Und so schlecht ist die Erste Klasse der Bahn nun wirklich nicht.

Aber wahrscheinlich ist so ein Flug mit der Flugbereitschaft der Regierung im Special-VIP-Ticket für besonders wertvolle Staatsgäste im Paket inbegriffen.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen