Donnerstag, 19. Mai 2022

Kuchenbasar? Bitte nur mit Umsatzsteuer!





Ohne Steuern gibt es keine Straßen, keine Schulen, keine Kindergärten, Krankenhäuser, Schwimmbäder usw... blablabla.

Kennen wir alle. 

Deswegen müssen ja Unternehmer, wenn sie am Markt tätig sind und eine Wertschöpfung erbringen, eine Steuer auf diese Wertschöpfung abführen. Nennt sich Umsatzsteuer. 

Denn schließlich wissen wir ja auch alle, daß ein Unternehmer ausschließlich deswegen unternehmerisch und wertschöpfend tätig sein kann, weil es eine Regierung und eine Verwaltung gibt, die ihm diese unternehmerische Tätigkeit erst ermöglicht. 

Ohne Regierung und Verwaltung würde ja kein Mensch auf die Idee kommen, unternehmerisch tätig zu werden. Also muss der Unternehmer (tatsächlich aber der Konsument/Käufer) diese Steuer zahlen. 

Kennt man auch.

Aus dieser (und aus anderen Steuern) werden dann oben genannte Segnungen des modernen Staates bezahlt.

Aber es gibt noch immer Bereiche, in denen dieses so gerechte System der Umverteilung noch nicht umgesetzt ist und es einen Wildwuchs aus unbesteuerter Tätigkeit gibt. So ist bis jetzt der gesamte Bereich der Tätigkeiten von Kommunen und Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften umsatzsteuerfrei.

Naja, und so geht's ja nun nicht!

Die EU ist da erfreulicherweise eingeschritten!

Ab Januar 2023 sind auch Körperschaften des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig!

https://www.sueddeutsche.de

Also Kommunen, Ministerien, Landratsämter usw. müssen dann Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben, wenn diese auch von privaten Firmen erbracht werden könnten. Denn ansonsten entstünde ja ein Wettbewerbsnachteil für die privaten Firmen.

Wenn also die Stadtreinigung die öffentliche Straße reinigt, dann wird ab 2023 darauf Umsatzsteuer fällig, denn die Reinigung einer Straße könnte ja auch durch eine Privatfirma erledigt werden. 

Straßenreinigung wird üblicherweise den Eigentümern der durch die Straße erschlossenen Grundstücke in Rechnung gestellt. Eventuelle Fehlbeträge der Betriebe werden durch Steuern ausgeglichen. Da kommt nun also noch Umsatzsteuer obendrauf.

Also noch einmal: ein öffentliches Unternehmen, daß durch die Gebühren und Steuern der Bürger finanziert wird, stellt auf ihre Leistung noch eine Umsatzsteuer in Rechnung, die dann wieder an die öffentliche Hand gezahlt wird. Also an das zuständige Finanzamt. Über den Finanzausgleich erhält der Bund etwa 53% der Umsatzsteuer-Einnahmen.

Im Endeffekt bedeutet das eine Steuererhöhung für viele private Grundstücksbesitzer, die nämlich als Privatperson keine Vorsteuer abziehen können. Gewerbliche Grundstücksbesitzer werden die Umsatzsteuer auf ihre Mieter umlegen, für die es dann auch wieder wie eine Steuer- oder Mieterhöhung wirkt.

Ziel dieser Gesetzesänderung ist also natürlich nicht die "Gerechtigkeit", also die Aufhebung irgendeines Wettbewerbsnachteils für private Unternehmer, sondern Mehreinnahmen für den Staat! Die "Chancengleichheit im Wettbewerb" dient wieder nur als Maskerade. Denn schon jetzt schaffen es ja private Unternehmen, zum Beispiel bei der Stadtreinigung, trotz des Nachteils der Umsatzsteuerpflicht, den öffentlichen Unternehmen Konkurrenz zu machen.

Völlig absurd wird es, wenn man die Kernaussage dieses Gesetzes zu Ende denkt, wie in dem oben verlinkten Artikel der Süddeutschen.

Veranstaltet eine Schule einen Kuchenbasar, dann würde nach dem Wortlaut des Gesetzes auch hier eine Umsatzsteuerpflicht entstehen. Denn der Kuchen könnte ja auch von einem Bäcker gebacken werden. Soweit die Idee des Gesetzes. 

FALSCH!

Der Sinn eines Kuchenbasars ist gerade nicht, den Kuchen von einem Bäcker zu kaufen, sondern der Sinn ist es, daß Schüler und ihre Eltern zusammen Kuchen backen und diesen dann verkaufen, um Einnahmen für einen bestimmten schulischen Zweck zu erzielen. 

Es geht bei einem Kuchenbasar nun gerade um den selbst gebackenen Kuchen! Wer sich auf so einem Kuchenbasar mit Kuchen vom Bäcker sehen lässt, kann gleich wieder nach Hause gehen.

Es geht um Privatinitiative! Etwas, was dem Staat aus Prinzip ein Dorn im Auge ist. Menschen helfen sich untereinander ohne Einmischung des Staates und auch ohne, daß der Staat seine klebrigen Finger in diese Hilfe stecken kann.

Und jede Schule müsste nun eine USt.-Ident-Nummer anfordern, eine USt.-Erklärung machen und die Käufer des Kuchens müssten mehr bezahlen, wovon die Schule nicht mal etwas hat.

Am Ende müssen noch Registrierkassen angeschafft und Bons ausgedruckt werden! Als Nachweis! Es könnte ja sonst Geld am Staat vorbei eingenommen werden.

Und die Eltern haben übrigens vorher auf die Zutaten, also Mehl, Eier, Zucker, Milch, Hefe, Obst usw. auch schon Umsatzsteuer gezahlt. Und sie können als Privatleute die gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen.

Und wenn dann, um es auf die Spitze zu treiben, die Schule auch noch selbst zum Abzug der Vorsteuer berechtig wäre, dann hätten wir nichts weiter als ein bürokratisches Monster geschaffen, bei dem außer Bürokratie und höheren Preisen für die Konsumenten nicht viel rum kommt.

Immerhin erkennen auch Politiker in Deutschland diesen Wahnsinn, diesen Angriff auf den Gemeinsinn und die Privatinitiative und arbeiten an Ausnahmeregeln oder Lösungsmöglichkeiten für solche Fälle.

Aber auch die anderen Fälle, in denen staatliche Einrichtungen eine Steuer erheben, die dann wieder an den Staat abgeführt wird, sind wieder mal nichts weiter als ein Zeichen für den Idiotismus und das völlige wirtschaftliche Unverständnis und für den gierigen und gemeinsinn-feindlichen Charakter des Staates und seiner Institutionen, in diesem Falle der EU!




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