Sonntag, 5. April 2020

Moralische Verpflichtung des Staates, Leben zu retten?




Gibt es eine moralische Pflicht für den Staat, Menschenleben zu retten?

Wenn das so ist, dann gilt diese Pflicht immer zu jeder Zeit in jeder Hinsicht absolut. Sie ist dann nicht verhandelbar. Denn wieso sollte ein Leben mehr Wert sein als ein anderes?

Also wenn diese Pflicht absolut gilt, dann wäre es die permanente Aufgabe des Staates, Leben zu retten. Da das logisch nur bedeuten kann, den Tod zu verhindern - denn man kann ein Leben nur retten, wenn der Mensch noch am Leben ist - müsste der Staat sofort Autos, Fahrräder, Flugzeuge, Alkohol, Zigaretten und auch die Hausarbeit verbieten. Eigentlich müsste er jede Arbeit verbieten, denn es gilt ja die absolute moralische Pflicht, Leben zu retten, also Tod zu verhindern und man kann sich aber bei fast jeder Tätigkeit tödlich verletzen.


Selbst beim Versuch, Leben zu retten, kann man sich tödlich verletzen. Ein Arzt kann sich beim Versuch, das Leben eines Patienten zu retten, mit einem Virus infizieren. Er kann sich eine Blutvergiftung zuziehen. Der Fahrer des Notarztwagens könnte beim Versuch, einen Patienten so schnell wie möglich ins Krankenhaus zu bringen, einen Unfall bauen und sterben.

Also wenn selbst der Versuch, Leben zu retten, tödlich enden kann, müsste der Staat dies verbieten, denn er hat ja angeblich die absolute moralische Pflicht, Leben zu retten.

Diese Pflicht würde also am Ende absoluten Stillstand bedeuten. Die Pflicht, Leben zu retten, würde das Ende des Lebens bedeuten.

Denn ein Arzt hätte nicht mal die Möglichkeiten, Leben zu retten, da auch schon die Herstellung von medizinischem Gerät oder Arzneimitteln mit dem Tod enden kann.

Ergo: es gibt keine absolute moralische Pflicht des Staates, Leben zu retten! Diese Pflicht gibt es für niemanden! Denn sie ist als absolutes Postulat nicht erfüllbar!

Es gibt diese Pflicht nicht in Zeiten von Corona und auch sonst nicht.

Übrigens: Staaten dürften keine Kriege führen, wenn es diese Pflicht gäbe.




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