Montag, 9. Mai 2016

Ist das Rechtssprechung oder kann das weg?




Spiegel Online heute:

"wunderbarer Neger" vs. "wunderbares Inzuchtsprodukt"

Die Amtsrichter in Karlsruhe haben einen Strafantrag des bayerischen Innenministers Herrmann abgelehnt. Dieser wurde von einem Anwalt ghanaischer Abstammung als "wunderbares Inzuchtsprodukt" bezeichnet, nachdem Herrmann in einer Talkshow über Fremdenfeindlichkeit über den beliebten Schlagersänger Roberto Blanco sagte, er wäre schon immer ein "wunderbarer Neger" gewesen.

Nun ja, der Gutmensch kratzt sich eben immer dort, wo er glaubt, dass es anderen juckt. Denn typischerweise hat sich der angesprochene "Neger" Roberto Blanco überhaupt gar nicht beleidigt gefühlt. Das hat dann wieder einer der Empörungsbeauftragten übernommen.

Und die Richterausbildung in Deutschland ist offensichtlich auch nicht mehr das, was sie mal war bzw. ist sie inzwischen von den bei ihrem Marsch durch die Institutionen auf dem Richterstuhl angekommenen Linken und Grünen mehrfach vergewaltigt worden.

"Neger", ob man das Wort nun mag oder nicht, ist nun mal eine altmodische Bezeichnung für einen Schwarzen. Herrmann hat also nichts Unwahres gesagt. Ein "Neger" ist nun mal ein Schwarzer. Das ändert sich auch nicht, wenn eine bestimmte Interessengruppe diesen Begriff als Beleidigung auffasst. Zumal Herr Herrmann für jeden offensichtlich Roberto Blanco gerade nicht beleidigt, sondern seine Sympathie ihm gegenüber ausgedrückt hat, wenn auch auf seltsame und politisch nicht korrekte Weise.

"Wunderbares Inzuchtsprodukt" dagegen ist an sich schon mal eine Falschbehauptung. Und da sich der Anwalt beleidigt gefühlt hat, ist seine Wortwahl bei seiner Erwiderung zweifellos eine gewollte Beleidigung.

Diesen Unterschied nicht zu erkennen, kann nur vorsätzlich sein.

Und jemandem, der überhaupt nicht betroffen ist, einen "Gegenschlag" zuzubilligen, grenzt schon an Rechtsbeugung.

Die globale Verblödung macht eben auch vor deutschen Gerichten nicht halt.

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